Termine

Demnächst bei der BRG

  • 18.06.2024
    Vorstandssitzung
  • 12.07.2024
    BRG Gedächtnisparty ElseJochenZink
  • 27.08.2024
    Vorstandssitzung
  • 31.08.2024
    Sommerfest und Clubregatta
  • 01.10.2024
    Vorstandssitzung
  • 24.10.2024
    Ältestenrat
  • 27.10.2024
    Herbstwanderung
  • 05.11.2024
    Vorstandssitzung
  • 22.11.2024
    Jubelversammlung
  • 10.12.2024
    Vorstandssitzung

Rudertermine

  • Montag 18:00 Uhr
    Gerrit Bickendorf & Sören Wader JRB (U35)
  • Dienstag 18:00 Uhr
    Richard Bulka & Johannes Seiler & Georg Schweflinghaus
  • Donnerstag 18:00 Uhr
    Jan Hesse & Klaus Neubeck & Martin Glade
  • Freitag 18:00 Uhr
    Günter Forster & Sebastian Jördens & Rafael Torres
  • Sonntag 9:30 Uhr
    Joachim Bostel & Thomas Spindler

Spendenkonten

 


Spendenkonten

Bonner Ruder-Gesellschaft e. V.:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE08370501980000067298
BIC: COLSDE33XXX

Bootshaus-Verein der Bonner Ruder-Gesellschaft e. V.:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE87370501980000070920
BIC: COLSDE33XXX

Zustiftungen zum Kapital der „Stiftung Alter Knabe der Bonner Ruder-Gesellschaft e. V.“:
Volksbank Bonn Rhein-Sieg
IBAN: DE44380601860303810013
BIC: GENODED1BRS

 

Für Kleinspenden bis 200 EUR reicht der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es ist keine Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung") nach amtlichem Muster nötig - es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank.

Auf dem Beleg müssen dabei folgende Angaben stehen:
- Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer
- der Verwendungszweck der Spende
- ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt

Neben dem Namen des Vereins und des Spenders (beide stehen als Empfänger der Zahlung und Einzahler bzw. Kontoinhaber ohnehin auf dem Beleg) wird also z.B. folgende Angabe bei "Verwendungszweck" gemacht:

Spende für Sportbetrieb - Freistellung FA Bonn-Außenstadt vom 1. Jun 2018, Steuernummer 206/5852/0506.

Es reicht auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck als Nachweis aus, wenn aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sind. Da hier keine einheitlichen Vorgaben der Finanzverwaltungen vorliegen, sollte der Spender zusätzlich den Vordruck des Vereins aufbewahren. Im Zweifelsfall kann das Finanzamt einen zusätzlichen Zuwendungsnachweis verlangen.

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